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Allgemeine Geschäftsbedingungen der PageRangers GmbH zur Teilnahme am “PageRangers Affiliate Programm”

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PageRangers GmbH für die Teilnahme am “PageRangers Affiliate Programm” (Stand 31.03.2018)

Die hier aufgeführten allgemeinen Nutzungsbedingen regelt das Vertragsverhältnis und beschreiben die vertragliche Beziehung zwischen dem Teilnehmer des „PageRangers Affiliate Programm“ (im weiteren als Partner bezeichnet) und der PageRangers GmbH (im weiteren als PageRangers bezeichnet).

Abweichende Bedingungen des Partners werden von PageRangers nicht anerkannt, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich im Vorfeld vereinbart.

§1 Vertragsabschluss

Der Vertrag wird durch die Registrierung des Kunden über die Webseite und die Anmeldung weiterer Kunden über den generierten Affiliate Link geschlossen. Der Vertragsschluss findet spätestens dann statt, wenn der Partner den ihm zur Verfügung gestellten Affiliate-Link publiziert.

Die PageRangers GmbH behält sich vor zu jeder Zeit eine Affiliate-Partnerschafft ohne Angabe von Gründen abzulehnen. PageRangers wird dem Partner hierzu unmittelbar mitteilen, dass die Partnerschafft abgelehnt wird. Alle bis zum Zeitpunkt der Mitteilung der Ablehung vermittelten Kunden des Partners bleiben bestehen, für nachträglich vermittelte Kunden wird jedoch keine Provision gezahlt.

§3 Einflussbereich der Nutzungsbedingungen

Das Angebot der Leistungen beschränkt sich ausschließlich auf die in diesen AGB beschriebenen Leistungen. Für die Erbringung der Leistungen sind ausschließlich diese AGB maßgeblich. Andere oder entgegenstehende Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§4 Sprach des Vertrags

Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien, sowie die in den Nutzungsbedingungen hinterlegten Vereinbarungen und sonstige Informationen über Zusatzleistungen stehen den Partnern ausschließlich in der deutschen Sprache zu Verfügung

§5 Abänderungen der Nutzungsbedingungen

Die Nutzungsbedingungen können jederzeit von der PageRangers mit einer Frist von zwei Wochen abgeändert werden. Dabei werden die entsprechenden Änderungen dem Vertragspartner postalisch oder via E-Mail mitgeteilt.

Einsprüche müssen schriftlich per Post oder via E-Mail erfolgen.

Sollte der Partner den Konditionen widersprechen, haben beide Parteien das Recht, eine schriftliche Kündigung mit der hierfür vorgesehenen Frist auszusprechen. Diese muss schriftlich per Post oder via E-Mail erfolgen.

§6 Beschreibung des Partnerprogrammes und des Provisionssystems

Durch das Affiliate Programm von PageRangers wird den Teilnehmern die Möglichkeit geboten, die Software der PageRangers GmbH für eine Provision an interessierte Personen zu vermitteln.

Teilnehmern wird nach verwertbarem Abschluss einer Buchung der PageRangers Software kontinuierlich eine Provision ausgezahlt. Die Provisionszahlung unterliegt dabei folgenden Bedingungen:

  • Es werden nur Provisionen auf vom Kunden bezahlte Rechnungen ausgezahlt. Der Betrag der Provision leitet sich dabei direkt von der entsprechenden Rechnungssumme ab. Der Partner hat Anrecht auf die Provision, wenn die Rechnungen des Kunden zwei Wochen lang bezahlt ist und kein Widerruf des Kunden erfolgt ist.
  • Die Provision wird auf die Rechnungssumme und nicht auf den ausgewiesenen Standardpreis gezahlt. Sämtliche Rabatte (z.B. Aktionsrabatte oder Rabatte auf Grund von Zahlungsintervallen) wirken sich somit ebenfalls mindernd auf die Provision aus.
  • Die Provisionen werden im Zahlungsintervall des Kunden gezahlt. Zahlt eine Kunde seine Rechnungen jährlich, erfolgt die Provisionszahlung ebenfalls einmal jährlich.
  • Provisionen werden nur auf die Leistungen gezahlt, die der Kunde in den ersten drei Monaten nach seiner Registrierung über den Affiliate-Link abschließt, soweit hierzu keine schriftliche Sondervereinbarung zwischen dem Partner und PageRangers besteht.
  • Provisionen werden nur auf die Produkte/Pakete gezahlt, die der Partner (z.B. auf seiner Webseite) bewirbt. Bucht der Kunde somit eine Leistung, die der Partner nicht beworben hat, steht ihm keine Provisionszahlung zu.
  • Zur Vermeidung von zu hohen Rückstellungsbildungen von PageRangers darf der Provisionsanspruch auf den Rechnungsbetrag nicht älter als 12 Monate sein. Die Auszahlung muss vom Partner mindestens einmal im Jahr beantragt werden. Ausschlaggebend ist das Datum der Beantragung der Auszahlung, nicht das Datum der Ausführung der Auszahlung. Provisionen, die älter als 12 Monate sind, verfallen.

Eine Übertragung des Teilnehmerkonto an andere Partner ist strengstens untersagt.

Mitarbeiter der PageRangers GmbH, sowie deren direkte Angehörige sind vom Partnerprogramm ausgeschlossen.

Mit der Auszahlung des Provisionsbetrages an den Affiliate Teilnehmer ist jeder Aufwand zwischen den Vertragsparteien abgegolten.

Das Affiliate Programm darf ausschließlich zu “werblichen Zwecken” verwendet werden. Es darf keinesfalls dazu verwendet werden, um Bewusst einen Rabatt für eine Buchung zu generieren. Die Provision darf somit in keinen Fall in einer abgesprochenen Konstellation an einen Kunden zurückgeführt werden. Wird eine derartige Absprache von PageRangers festgestellt, wird der jeweilige Partner aus dem Partnerprogramm ausgeschlossen.

§6 Werberichtlinien

Der Partner verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der gültigen Vorschriften und Gesetze, sowie unter
Berücksichtigung der Vorschriften des ordentlichen Wettbewerbs und der guten Sitten für die PageRangers GmbH zu werben.

Beim Bewerben der PageRangers Software muss darauf geachtet werden, dass keine Markennamen, Bilder, Banner und anderer Texte anderer Partnerprogramme oder dritter als Werbematerialien genutzt werden.

Der Affiliate Nutzer verpflichtet sich, bei der unberechtigten Nutzung von Werbemitteln, die PageRangers GmbH von allen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.

Es dürfen ausschließlich die von PageRangers zur Verfügung gestellten Webemittel im Partnerprogramm zu werden. Nur mit einer schriftlichen Genehmigung von PageRangers darf eigenes Werbematerial für die Bewerbung genutzt werden.

Die von PageRangers zur Verfügung gestellten Materialien dürfen nur für die dafür Vorgesehenen Zwecke der Vermittlung von Interessenten eingesetzt werden. Es dürfen nur Angebote beworben werden, die dem dafür vorgesehenem Zweck entsprechen.

Es dürfen auf keinen Fall eigene Domainnamen registriert werden, die den Begriff „pagerangers“, oder eine andere ähnliche Ableitung enthalten. Ebenfalls ist die Nutzung des Begriffs „pagerangers“ für Seiten, oder Gruppennamen auf Social Media Plattformen untersagt.

Wird gegen die Nutzungsrechte der Werbemittel verstoßen, so ist PageRangers dazu berechtigt die Vermittlungsprovisionen zu stornieren und das Konto zu schließen. Schadensansprüche können ebenfalls durch PageRangers geltend gemacht werden

Die Registrierung und die Buchung eines Interessenten musst aus freiwilligen Motiven ausgefüllt worden sein. Alle erzwungenen Klick, oder Prämieren jeglicher Art zum ausloben einer Prämie des Teilnehmers sind unzulässig. Post-View Kampagnen dürfen nur in speziellen Ausnahmefällen und mit Rücksprache geschaltet werden. Auszahlungen müssen nicht getätigt werden, wenn sie aus ungenehmigten Post-View Kampagnen und mit einem schriftlichem Nachweis stammen.

Spam Mails die im Namen der PageRangers GmbH verfasst werden und sich inhaltlich auf der Thematik der PageRangers Software beruhen, sind verboten. Kampagnen die diesen Service übernehmen, sind nur in absoluten Ausnahmefällen und nach einer schriftlichen Zustimmung gestattet.

Buchungen die das Keyword bzw. den Markennamen “pagerangers“ enthalten, sind nicht erlaubt. Anzeigetexte und URLs dürfen ebenfalls nicht den Markennamen “pagerangers“ enthalten. Von dieser Regelung sind alle bekannten Suchmaschinen und Netzwerke betroffen.

Sollte gegen die Werberichtlinien verstoßen werden, kann der Affiliate Partner sofort gesperrt werden und alle zukünftigen Provisionsansprüche werden nicht ausgezahlt. Außerdem kann der Vertrag mit PageRangers gekündigt werden, was zum Ausschluss aus dem Partner Programm führt. Das Recht auf Schadenersatz behält sich PageRangers ausdrücklich vor.

§7 Provisionsauszahlungen/ Pflichten der PageRangers GmbH

Werbemitteln (im Mindestumfang der Affiliate-Link) werden dem Teilnehmer nach Anmeldung zum PageRangers Affiliate Programm zur Verfügung gestellt.

Auszahlungen werden dem Partner durch PageRangers nach Aufforderung durch den Partner ausgezahlt, sofern die Mindestauszahlungsgrenze von 100 Euro überschritten ist und eine Auszahlung beantragt wurde. Die Auszahlung kann im Affiliate Bereich jederzeit beantragt werden.

Sollten Überweisungen über Bankverbindungen in Nicht-EU-Ausland Konten getätigt werden müssen, werden die entsprechenden Gebühren der Überweisung vom Auszahlungsbetrag einbehalten.

§8 Kündigung des Vertrages

Verträge können ohne der Angabe von Gründen innerhalb eines Werktages von beiden Seiten beendet werden. Beendigungen der Partnerschaft sind PageRangers per E-Mail an die info@pagerangers.com, oder postalisch mitzuteilen.

Der Vertrag kann mit sofortiger Wirkung beendet werden, wenn gegen die Nutzungsbedingen verstoßen wird. Provisionen auf Grundlage von Verstößen der Nutzungsbedingen, oder gegen ein verstoßen des allgemeinen Rechts beruhen, werden nicht genehmigt. Außerdem behält sich die PageRangers das Recht vor, im Falle einer Kündigung, dadurch entstehende Schadensansprüche geltend zu machen und dem Provisionsanspruch aufzurechnen.

Wird ohne Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Vertrag durch den Teilnehmer gekündigt, so wird das Guthaben zum nächsten Auszahlungsdatum ausgezahlt, wenn die Provisionsgrenze von 150 Euro erreicht wurde.

§8 Datenschutz

PageRangers sichert dem Vertragspartner zu, personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der DSGVO und des BDSchG und nur solange und soweit zu verarbeiten, wie diese für die Leistungserbringung notwendig und durch gesetzliche Vorschriften bzw. vom Gesetzgeber erlaubt ist. Als Leistungserbringung versteht PageRangers selbstverständlich auch, dem Partner die Funktionen von PageRangers und des Partnerprogrammes näher zu bringen und ihn über Neuigkeiten und Angebote zu Informieren.

PageRangers wird Daten des Vertragspartners nicht ohne schriftliche Zustimmung an Dritte weitergeben. Nähere Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung die sie unter https://pagerangers.com/datenschutzerklaerung abrufen können.

§9 Schlussbestimmungen

Alle Nebenabreden und Änderungen, die diesen Vertrag betreffen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses als solches.

PageRangers wird Änderungen an den AGBs in Textform und lesbarer Form per elektronischem Kommunikationsweg mitteilen.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame als vereinbart, die der gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.