Während in den USA und anderen Ländern Europas die neue Bildersuche von Google implementiert wurde, hat sich die weltmarktführende Suchmaschine in Deutschland etwas Zeit gelassen. Doch nun ist es soweit: Das neue Update verändert die Bildersuche im Netz über Google. Bei dieser neuen Methode werden die Bilder von der Website, von der sie kommen, extrahiert und bereits auf der Google-Seite angezeigt. Zuvor musste man auf einen sog. Thumbnail (=einer kleinen Vorschau des Bildes) klicken, um das Bild in voller Größe und auf der originalen Seite sehen zu können. Was genau dieses Update mit sich bringt, werden wir herausfinden…
Nützlich für die User, schlecht fürs Geschäft
Benutzer dieser neuen Funktion ermöglicht das neue Update ein schnelleres Filtern im Netz, da sie nun nicht unbedingt auf den Link im Bild klicken müssen, um ihr Bild besser sehen zu können. Doch die Betreiber der Seite, also auch die Urheber, müssen mit Einbußen bei den Besucherzahlen rechnen. Der Umfang des Rückgangs wird bei ca. 60- 80% geschätzt und kann zu erheblichen Verlusten für Selbstständige führen, die den Traffic in irgendeiner Weise monetarisieren.
Eingriff in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung?
Einige sehen Googles Handeln nicht nur als inakzeptabel, sondern auch als illegal. Bereits vor dem Update wurde in Deutschland eine Klage gegen Google eingereicht, die bis vor den Bundesgerichtshof ging. Diese wurde jedoch vom BGH abgewiesen mit der Begründung, dass die Urheber keinerlei technische Suchmaschinen-Blockade eingerichtet hätten, die so etwas verhindern könnten. Dies würde den Eingriff in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung rechtfertigen. Leider muss man sagen, dass die Urheber gar nicht die Möglichkeit hatten, sich dagegen zu wehren, denn eine Suchmaschinen-Blockade verbietet es dem Google-Bot zwar, Bilder aus einer Seite zu extrahieren, jedoch sind diese dann gar nicht mehr im Internet zu finden, was noch schlimmere Konsequenzen mit sich zieht.
Nun könnte man aber sagen, dass das jetzige Update definitiv zu weit geht und die Rechte der Urheber verletzt. Vorneweg: Das tut es auch nicht. Der europäische Gerichtshof hat in seinen Entscheidungen beschlossen, dass jeder, der Bilder von sich ins Netz stellt, automatisch damit rechnen muss, dass diese von Suchmaschinen für Verweise genutzt werden.
Aus der Not eine Tugend machen
Auf dem ersten Blick scheint Googles neue „Masche“ das Ziel zu haben, den Benutzer überhaupt nicht auf andere Seiten weiterleiten zu wollen und somit den gesamten Traffic für sich zu behalten. Zu beobachten ist dies auch in der Textsuche, wo bereits Antwortboxen auf bestimmte Suchphrasen einen Klick auf die Webseite ersparen. Dennoch bietet Google gnädigerweise weitere Möglichkeiten um zur Quelle bzw. der Webseite des Urhebers zu gelangen.
So kann man z.B. immer noch mit wenigen Klicks auf die originale Seite des Bildes gelangen. Über folgende Wege gelangt man von der oben gezeigten Grafik auf die originale Website:
- mit Klick auf das große Bild
- per Klick auf „Seite besuchen“
- mit Rechtsklick „Link in neuem Tab öffnen“
- per Klick auf die Artikelüberschrift (rechts neben dem Bild)
Für einige User mag diese Umstellung sogar eine Verbesserung bedeuten. Nämlich dann, wenn man nur schnell ein Bild ohne Zusammenhang oder Kontext betrachten möchte. Nun hat man die Möglichkeit, ein Bild bereits in der Vorschau genau zu sehen. Für Seitenbetreiber bedeutet die Umstellung einen Rückgang des Traffics über die Bildersuche. Jedenfalls ist dies das eingefangene Stimmungsbild aus den sozialen Netzwerken.