Barrierefreies Internet

Barrierefreies Internet soll allen Menschen, die in irgendeiner Form einer bestimmten Einschränkung unterliegen, einen problemlosen und folgerichtig gleichberechtigten Zugang zum World Wide Web gewähren. Der Begriff „Barrierefreies Internet“ hat sich, wie der Name schon vermuten lässt, erst mit dem heute selbstverständlichen Umgang mit dem Internet, im Laufe der Zeit weiterentwickelt und steht in direktem Zusammenhang mit diesem. Der klassische Begriff „Barrierefreiheit“ bezeichnet einen Umstand, bei dem Menschen z. B. mit einer körperlichen Behinderung, im Vergleich zu weniger oder gar nicht eingeschränkten Menschen, keinen Nachteil erleiden sollen. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise die Deutsche Bahn zu nennen. War es früher nicht möglich als Rollstuhlfahrer selbstständig in einen Zug zu steigen, funktioniert dies heute in der Regel problemlos. Durch veränderte Züge bzw. Anhebungen kann man heute als Rollstuhlfahrer auch ohne die Hilfe von Dritten, in den Zug hinein rollen.

Das barrierefreie Internet verfolgt so gesehen genau die gleiche Absicht. Alle Menschen die online aktiv sind, sollen unabhängig von ihrer körperlichen bzw. geistigen Konstitution, das Internet problemlos nutzen können. Spricht man von Barrierefreiheit im Zusammenspiel mit dem Internet, nennt man dies auch Accessibility (englisch: Access, deutsch: Zugang/Zugriff). Allerdings soll hier die Barrierefreiheit insgesamt den Zugang zum Internet erleichtern. Hiermit ist gemeint, dass eine Webseite unabhängig vom gewählten Device (Endgerät) und/oder dem verwendeten Webbrowser für jeden aufrufbar sein sollte.

Wieso ist barrierefreies Internet wichtig?

War ein barrierefreies Internet zu seiner Anfangszeit noch nicht wichtig, ist es dies aber heute umso mehr. Nachdem das Internet Mitte/Ende der 90er Jahre auch für die breite Öffentlichkeit zugänglich wurde, hat es sich über die Jahre stetig weiterentwickelt und ist heute ein absolutes Massenprodukt. Heutzutage kann ein fehlender Internetanschluss einen großen Nachteil bedeuten. Der Grund ist recht naheliegend. Konnten bestimmte Produkte oder auch Dienstleistungen früher ausschließlich im lokalen Handel gekauft werden, passiert dies heute häufig über das Internet und vor allem, zu deutlich günstigeren Konditionen. Aber nicht nur das, denn heutzutage sind Informationen oder bestimmte Dienste nur noch online verfügbar. Das Internet selbst schläft nicht, kennt keine Öffnungszeiten und ist weltweit rund um die Uhr verfügbar. Möchte man am virtuellen Leben teilhaben und beispielsweise über Facebook, Twitter & Co. mit anderen Menschen in Kontakt treten bzw. bleiben, setz dies eine Verbindung mit dem Internet voraus. Dies gilt letztlich für alle Menschen, aber erst recht für diejenigen, die ohnehin eingeschränkt sind, sei es körperlich, auditiv, kognitiv, visuell usw.

Wer bestimmt was barrierefreies Internet bedeutet?

Damit bestimmte Regeln bezüglich eines barrierefreien Internets überhaupt eingehalten werden können, müssen diese zunächst aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang kommt dem 1994 gegründeten W3C (World Wide Web Consortium) eine bedeutende Rolle zu, welches die sog. Web Accessibility Initiative (WAI) ins Leben gerufen hat. Diese Initiative wurde im Jahr 1997 gegründet und verfolgt seitdem das Ziel, das globale Internet für alle Menschen, unabhängig von z. B. der körperlichen Konstitution oder auch der verwendeten Technik, zugänglich zu machen. Hierzu wurden ein Standard entwickelt, der erstmals in den Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (WCAG) festgehalten und ganz wichtig, auch anerkannt wurde. In diesen Richtlinien wurde bestimmte Kriterien für die Webseitenprogrammierung oder auch das Layout einer Webseite definiert und festgelegt. Diese Richtlinien bilden heute die unumgängliche Basis eines barrierefreien Internets. Aber auch die WCAG unterliegen dynamischen Prozessen. So wurde fast zehn Jahre nach der ersten Version des WCAG, im Jahr 2008 der Nachfolger WCAG 2.0 herausgebracht.

Grundlegende Merkmale der Barrierefreiheit im Internet

Um eine gut funktionierende Barrierefreiheit im Internet zu ermöglichen, sind ein paar wenige Merkmale erforderlich. Getreu dem Motto „Mehrere Wege führen nach Rom“, sollte auch beim Barrierefreien Internet, das Ziel über mehrere Wege bzw. mehrere Arten und Weisen, aber mindestens zwei erreichbar sein. Hier wäre z. B. ein Computer denkbar, der neben einer Sprachsteuerung zusätzlich eine Steuerung per Sprachbefehle ermöglicht. Ein weiteres Merkmal der Barrierefreiheit ist, dass die betroffene Person grundsätzlich alleine und ohne jegliche fremde Hilfe in der Lage sein sollte, dass von ihr angestrebte Ziel zu erreichen. Dann und nur dann wird von Barrierefreiheit im Internet gesprochen. Der Hintergrund ist der, dass man nicht immer davon ausgehen kann, dass die betroffene Person jemanden an der Seite hat, der die nötige Unterstützung gibt. Zu guter Letzt sollte die Webseite in einem universellen Design gestaltet sein und folglich nicht nur für Einzelne, sondern für die Gesamtheit gut nutzbar sein.

Unterschiedliche Barrieretypen

Bei der Nutzung des Internets können für den individuellen Benutzer verschiedenste Barrieren auftreten. Wichtig ist, dass dies nicht mit der körperlichen oder auch geistigen Verfassung des Einzelnen zu tun haben muss, sondern die Gründe für eine Barriere können auch sehr banale sein. Hier wäre z. B. eine Blendung oder sehr ungünstige Sonneneinstrahlung auf ein Display denkbar. Aber ohne Zweifel stehen Menschen mit einer Sehbehinderung vor den mit Abstand größten Hindernissen. Je nach Ausprägung, kommen diese häufig ohne Verwendung von bestimmten Hilfsprogrammen wie Screenreadern oder auch einer Bildschirumlupe nicht weit.

Visuell bedingte Barrieretypen

Rot/Grün-Schwäche

Viele Menschen, die im Internet aktiv sind, werden häufig bedingt durch die farbliche Gestaltung von Grafiken, beeinträchtigt. Der Grund hierfür ist die sehr häufig in der Bevölkerung vorkommende Rot/Grün-Schwäche. Liegt eine solche Rot/Grün-Schwäche beim Betroffenen vor, hat dieser in der Regel große Probleme, zwischen den Farben Rot und Grün zu unterscheiden. Um dem bereits im Vorfeld entgegenzuwirken, sollte man seine Webseite z. B. durch einen Farbblinden Menschen testen lassen. Es empfiehlt sich die Verwendung von Farben in Helligkeitsabstufungen, da diese deutlich besser zu erkennen sind. Dagegen sollte auf die Farben Rot und Grün als kritisches Erkennungsmerkmal in Gänze verzichtet werden.

Fehlender Kontrast

Neben der Rot/Grün-Schwäche kann aber auch ein fehlender Kontrast dazu führen, dass ein Sehbehinderter die Webseite nicht richtig erkennen kann. So sollte der Webseitenersteller dringend berücksichtigen, dass nicht nur (wichtige) Grafiken oder auch das Menü (die Navigation) in ausreichender Größe und mit einem hohen Kontrast dargestellt werden.

Verwendung von Alternativtexten für Grafiken empfehlenswert

Die bereits weiter oben erwähnten Screenreader sorgen dafür, dass auch Blinde Menschen von Inhalten einer Webseite nicht ausgeschlossen werden, sondern diese vorgelesen bekommen. Bei einfachen Textinhalten einer Webseite stellt dies kein Problem dar. Problematischer wird es aber dann, wenn Grafiken dargestellt bzw. beschrieben werden sollen. Damit der Screenreader Grafiken auslesen kann, ist es zwingend erforderlich, dass Grafiken durch den Betreiber der Webseite mit einem Alternativtext versehen werden. Mittels ALT-Attribut lässt sich ein beschreibender Text in den HTML-Code implementieren. Da für einen blinden Menschen der Alternativtext die einzige Möglichkeit (mal abgesehen davon, er bekommt es von einer anderen Person beschrieben) darstellt, eine Grafik vorgelesen zu bekommen, sollte diese möglichst Präzise formuliert sein und in jedem Fall zu der verwendeten Grafik passen. Hier sollte man in den allermeisten Fällen mit drei Wörter auskommen. Erfordert die Grafik aus welchen Gründen auch immer, eine längere Beschreibung, erweist sich hier anstelle des Alternativtextes der sogenannte D-Link als das Mittel der Wahl. Das „D“ steht in diesem Fall für das englische Wort „Description“, was ins Deutsche übersetzt so viel wie „Beschreibung“ bedeutet. Wird ein D-Link verwendet, führt dieser zu einer gesonderten Webseite, wo die Grafik detailliert beschrieben werden kann.

Es gibt Fälle, in denen sich parallele und rein textbasierte Webseiten empfehlen. Das wäre z. B. dann der Fall, wenn die Webseite Image-Maps verwendet. Image-Maps sind Grafiken, die durch unsichtbare Linien in einzelne Bereiche untergliedert werden und mit unterschiedlichen Linkzielen versehen werden können. Im Sinne des Screenreaders sollte die einzelnen Titel sehr präzise ausgewählt werden. Aber auch das ist noch längst kein Allheilmittel, da ältere Screenreader zum Teil nicht in der Lage sind Image-Maps auszulesen.

Design / Layout

Wer aus welchen Gründen auch immer beim Design bzw. Layout seiner Webseite auf Tabellen nicht verzichten möchte, sollte zumindest berücksichtigen, dass Screenreader beim Auslesen der Tabelleninhalten Probleme haben. Entscheidend ist, dass der Screenreader immer nur den Inhalt einer Zeile der Tabelle auslesen kann. Damit der Screenreader nicht vor unüberwindbare Hürden gestellt wird, sollte man dringen auf eine sinnvolle und vor allem systematische Anordnung der Inhalt achten. Nur so hat ein Sehbehinderter die Chance, einen barrierefreien Zugang zu der Webseite zu erhalten. Bei der Verwendung einer Tabelle kommt allerdings ein weiteres Problem hinzu. Für den Nutzer ist es problematisch, wenn die vom Webseitenbetreiber gewählte Breite für die Tabelle nicht der Auflösung des Bildschirms entspricht. Ein Nachteil ist es, wenn die Breite der Tabelle größer ausfällt als die individuelle Bildschirmauflösung des Nutzers. Wer seine Webseite diesbezüglich barrierefrei gestalten möchte, sollte nicht die Breite der gesamten Tabelle festlegen, sondern die Breite für jede einzelne Zelle definieren.

Zum Thema Überschriften gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten. Überschriften (H-Tags) sind nicht nur wichtig für Suchmaschinen (die Einordnung des Inhalts ist leichter), sondern auch für Screenreader. Wer als Webseitenbetreiber seine Webseite barrierefrei gestalten möchte, sollte somit auf die Verwendung von H-Tags (H1, H2, etc.) nicht verzichten. Nur dann ist gewährleistet, dass nicht nur der Screenreader die Struktur des Textes verstehen kann, sondern auch der Sehbehinderte. Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn sehr lange Texte verwendet werden. Die Realität sieht leider anders aus. Häufig wird auf die korrekten HTML-Befehle verzichtet. Es kommt vor, dass eine Überschrift nicht mittels des dafür vorgesehen H-Tags definiert wird, sondern nur über die verwendete Schriftgröße oder beispielsweise auch durch fett geschriebenen Text. Was für den nicht eingeschränkten Nutzer überhaupt kein Problem darstellt, ist für den Sehbehinderten ein umso größeres Problem. Im Gegensatz zum uneingeschränkten Nutzer, kann der eingeschränkte Nutzer bzw. der Screenreader die Struktur nur mit Hilfe der H-Tags interpretieren.

Ebenfalls problematisch ist die Verwendung von transparenten Grafiken. Transparente Grafiken werden häufig verwendet um z. B. Textabstände zwischen einzelnen Textelementen zu schaffen. Wie der Name schon sagt, sind diese Grafiken transparent und somit nicht sichtbar. Da dies beabsichtigt ist, wird hier auf die Verwendung des Alternativtextes verzichtet. Für einen sehbehinderten Menschen kann dies allerdings sehr ärgerlich sein, da er nicht weiß, ob es sich bei einem solchen Bild um ein informatives und somit für das Verständnis des Textes relevantes Bild handelt. Wer auf die Verwendung von transparenten Grafiken dennoch nicht verzichten möchte, sollte entsprechend sinnvolle Bezeichnung wählen. In diesem Fall wäre z. B. ein Name wie „transparentegrafik“ denkbar.

Motorisch bedingte Barrieretypen

Ausreichende Größe der klickbaren Flächen

Der Begriff „Motorik“ bezeichnet vereinfacht gesagt alle Bewegungen eines Menschen. Ist ein Mensch in seiner Motorik eingeschränkt, liegt also z. B. eine physische Beeinträchtigung vor, kann dies zu individuellen Problemen führen, auch im Umgang mit dem Internet. Neben einer sehr kleinen Schrift können auch kleine klickbare Flächen ein echtes Ärgernis für den Betroffenen darstellen. Je nach Ausprägung der individuellen Einschränkung, muss sich der Betroffenen häufig in Geduld üben, bis ein Hindernis überwunden werden konnte. Um den Bewegungsmechanismus nicht unnötig zu strapazieren, sollten bestimmte Elemente immer an der gleichen Stelle positioniert sein und ganz wichtig, eine ausreichende Größe besitzen. Aus der Sicht eines jeden Nutzers gilt, dass zu kleine klickbare Flächen in der Regel die Benutzerfreundlichkeit (Usability) der Webseite beeinträchtigen können.

Verwendung der Tastatur

Motorisch eingeschränkte Nutzer haben sehr häufig große Probleme bei der Nutzung der Maus. Für Nutzer ohne Einschränkung ist die Nutzung der Maus, gerade beim Surfen im Internet, ein unersetzliches Hilfsmittel. Die Nutzung der Maus ist hingegen für eingeschränkte Nutzer häufig nicht möglich, so dass diese auf die Tastatur ausweichen müssen. Genau das erfordert bei der Programmierung der Webseite besondere Rücksichtnahme.

Formulare

Jeder, der den Umgang mit dem Internet gewohnt ist, kennt sie: Die Formulare. Häufig werden diese z. B. per Drop-Down-Menü in die Webseite implementiert. Um hier dem eingeschränkten Anwender entgegenzukommen, sollte man bestimmte Zeichen und Symbole schon im Vorfeld in das entsprechende Formular einbeziehen. Hierzu zählt bei einem Eingabefeld für die E-Mail-Adresse beispielsweise das „@“-Zeichen. Motorisch eingeschränkte Menschen können häufig nicht einmal eine Taste der Tastatur drücken, geschweige denn einen doppelten Tastendruck vollziehen, den das „@“-Zeichen erfordert.

Für das im Falle eines motorisch eingeschränkten Menschen ein Vorteil, kann es für den sehbehinderten allerdings auch einen Nachteil bedeuten. Ein sehbehinderter Mensch geht in der Regel davon aus, dass in einem E-Mail-Formular das „@“-Zeichen noch nicht verwendet wurde. Das führt dann in der Regel dazu, dass die E-Mail-Adresse falsch eingetragen wird. Möchte man genau das als Webseitenbetreiber unterbinden, empfiehlt sich die Implementierung einer Check-Box. Hier kann der Nutzer angeben, ob ein bereits ausgefülltes oder ein leeres Formular angezeigt bekommen möchte.

Auditiv bedingte Barrieretypen

Wer bestimmte Multimediale Elemente wie z. B. Audiodateien auf der Webseite verwenden möchte, muss bedenken, dass Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen diese Inhalte nur schlecht oder sogar gar nicht konsumieren können. Möchte man das verhindern, empfiehlt sich die Einbindung von Textalternativen, damit der Zugang zum Inhalt auch für Hörgeschädigte ermöglicht wird. Ähnlich verhält es sich bei Videos, wo sich die Einbindung eines Untertitels, ähnlich wie man es von Fernsehern kennt, anbietet.

Kognitive bedingte Barrieretypen

Neben den physischen Fähigkeiten eines Einzelnen, müssen auch die kognitiven, also die geistigen Fähigkeiten, berücksichtigt werden. Je nach kognitivem Leistungsvermögen, kann hiervon jeder Einzelne betroffen sein. Daher empfiehlt es sich aus Sicht des Webseitenbetreibers, auf eine gute Usability der Webseite zu achten. Komplexe Strukturen und wenig intuitive Menüführungen können für jeden Benutzer, unabhängig des eigenen Leistungsvermögens, eine Erschwernis sein. Hier sollte man sich in der Regel am Durchschnitt uns somit der breiten Masse der Bevölkerung orientieren. Hier muss abgewogen werden, welchen Teil der Internetnutzer man mit der Webseite ansprechen möchte. Ist die Zielgruppe eher eine jüngere, sollte man auf hochkomplexe Inhalte und Strukturen eher verzichten. Diese Inhalte kommen eher für diejenigen in Frage, die als Zielgruppe ihrer Webseite z. B. Akademiker definiert haben.

Aktuelle und zukünftige Entwicklung

Das Internet selbst ist wahrscheinlich einer der am schnellsten sich verändernden Orte. Seit einigen Jahren findet weltweit ein rasanter Wandel statt. Das Internet selbst wird immer komplexer und die Devices, mit den das Internet konsumiert werden kann, ebenso. Auch der Wandel in der Kommunikation ist längst im Gange. Soziale Medien wie Facebook und Co. stellen die Programmierer immer wieder vor neue Herausforderungen, gerade dann, wenn es darum geht, auch Zugang für Menschen mit Einschränkungen zu schaffen.

Waren früher Handy mit kleinen Displays und zahlreichen Tasten der Standard, sind es heute Smartphones mit großen Displays und häufig weitestgehend ohne Tasten. Diese Entwicklung kann, je nach Einschränkung eines Betroffenen, Fluch oder Segen bedeuten. Allerdings ist in Smartphones und Tablets heute in der Regel Technik eingebaut, die den Umgang mit dem Device deutlich erleichtern. Neben einer Zoomfunktion gehören heute auch eine Diktierfunktion, welche die Sprache direkt in Text verwandelt, zum Standard.

Vor dem Hintergrund, dass speziell Menschen mit Einschränkungen einen großen Vorteil aus dem Internet ziehen können, wird deren Berücksichtigung immer relevanter.

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Sedo ist ein Unternehmen mit Sitz in Köln und handelt als Tochtergesellschaft der United Internet AG im Internet mit Domains bzw. Webadressen. Unter der gleichnamigen Domain

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